Fahrradhaus Zangmeister

Was ist Bikeleasing?

Seit 2012 kann man das Dienstwagenprivileg nun endlich auch für Fahrräder, Pedelecs und S-Pedelecs nutzen. Hierbei wird der Leasingbetrag monatlich von Deinem Bruttolohn abgezogen. Das Fahrrad kannst Du natürlich auch in Deiner Freizeit nutzen. Allerdings muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden. Seit 2020 sind das lediglich 0,25% von der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrades.

Schritt 1

Individuelle Beratung und Probefahrt in unserem Fachgeschäft - Bei uns findest Du eine Vielzahl markenhafter E-Bikes. Unser geschultes Fachpersonal hilft Dir dabei, für Dich das Richtige E-Bike zu finden. Das passende Zubehör für Deine Sicherheit findest Du selbstverständlich auch bei uns.

Schritt 2

Dein persönliches Angebot - Sobald wir wissen, mit welchem Leasingpartner Dein Arbeitgeber kooperiert, erstellen wir Dir dein individuelles Angebot, welches Dein Arbeitgeber unterzeichnen muss.

Schritt 3

Wenn Dein Arbeitgeber das persönliche Angebot freigegeben hat, bekommt der Leasingpartner eine Bestätigung. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist und uns die Freigabe des Leasingpartners vorliegt, wird Dein Rad zur Abholung vorbereitet.

Abschließend vereinbart Dein Fachberater mit Dir einen Abholtermin – Mit der Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll händigen wir das Fahrrad an Dich aus. Am Tag der Abholung bitte die nötigen Unterlagen nicht vergessen. Welche Unterlagen das sind erläutert Dir Dein Fachberater am Tag der Antragstellung.

Unsere Leasingpartner

Unsere E-Bikes

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